Steuervertretung in der Schweiz
Muss sich ein ausländisches Unternehmen im Schweizer Mehrwertsteuerregister eintragen lassen, ist es obligatorisch, eine Steuervertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz zu bestimmen. Die Ernennung eines Fiskalvertreters führt nicht zur Begründung einer Betriebsstätte in der Schweiz. Ein Fiskalvertreter wird unter anderem benötigt, wenn ein ausländisches Unternehmen die in der Schweiz bezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern möchte (Vorsteuerrückerstattung). radicant treuhand übernimmt als Fiskalvertreter sämtliche Rechte und Pflichten der ausländischen Gesellschaft. Dazu gehört insbesondere:
- Fristgerechte Einreichung aller Steuererklärungen und Meldungen
- Zahlung der fälligen Steuern gemäss den gesetzlichen Anforderungen
- Käufe und Verkäufe von Unternehmen
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